Inhalt
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Zuerkennung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“ oder „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“.
Voraussetzungen für die Aufnahme: Die Voraussetzung für die Aufnahme ist der Mittlere Bildungsabschluss (früher: Realschulabschluss) oder ein gleichwertiger Abschluss.
Ausbildungsinhalte:
- Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
- Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
- Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten
- Konzeptionell und kooperativ im sozialpädagogischen Handlungsfeld agieren
- Wahlpflichtbereich
- Durch Zusatzunterricht kann die Fachhochschulreife erworben werden.
Kosten/Förderung:
- Der Besuch der Berufsfachschule ist schulgeldfrei.
- Die Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Für besondere unterrichtliche Aufgaben können geringe Kosten entstehen.
- Die Kosten für die mehrtägige Klassenfahrt sind von den Schülerinnen und Schülern zu tragen.
- Die Ausbildung ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungsfähig.