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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten §2 BetrSichV, DGUV- I 208-016

Arbeitssicherheit Theuerkorn, Plan 19b, 25813 Husum

Inhalt

Inhalte
Die Veranstaltung vermittelt den Teilnehmern die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §2 Abs. 6) und der DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“.

Laut Betriebssicherheitsverordnung §3 und §14 sind regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln, einschließlich Leitern und Tritten vorzunehmen. Es ist Aufgabe des Unternehmers, dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft.

Sind im Unternehmen eine größere Anzahl von Leitern und Tritten im Einsatz, so ist deren Prüfung oft nur realisierbar, wenn der Unternehmer eine Person dazu beauftragt, den arbeitssicheren Zustand der Leitern und Tritte zu beurteilen. Nach der Schulung sind die Teilnehmer dazu befähigt: Art, Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen von Leitern und Tritten festzulegen, die Prüfungen durchzuführen, sowie die Dokumentation eigenständig zu führen.

Zielgruppe
Unsere Schulung richtet sich an Arbeitgeber und Beschäftigte, die Leitern und Tritte bereitstellen und benutzen, zu deren wiederkehrender Prüfung sie verpflichtet sind.
Dazu gehören alle Unternehmen, auch Behörden und Mitarbeiter aus Bereichen der Instandhaltung, sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.

Voraussetzungen
Die theoretischen Inhalte der Schulung werden anhand von Praxisbeispielen und praktischen Übungen vorgestellt und nachvollziehbar vermittelt, deshalb sind Webcam, Lautsprecher und Mikrofon bei Online-Teilnahme Voraussetzung.

Unterrichtsart
Web-Seminar
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
Befähigte Person
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