Inhalt
Die Fachschule Heilerziehungspflege bildet Heilerziehungspflegerinnen / Heilerziehungspfleger aus, die als pädagogisch-pflegerische Fachkräfte in Einrichtungen und Diensten, wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Werkstätten, Wohnheimen sowie im psychiatrischen Bereich tätig sind. In diesem Arbeitsfeld werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die auf Grund von Beeinträchtigungen oder Behinderungen über einen begrenzten Zeitraum oder dauerhaft Unterstützung benötigen, erzieherisch und pflegerisch begleitet und betreut.
Dauer und Ziel der Ausbildung: Der Bildungsgang findet in der verkürzten Form von zwei Jahren statt und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Nach bestandener Abschlussprüfung erfolgt die Zuerkennung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ oder „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“.
Kosten: Der Besuch der Fachschule ist schulgeldfrei. Entstehende Kosten für Besichtigungen, Klassenfahrten und besondere Aufwendungen in einzelnen Unterrichtsfächern müssen von den Schülern und Schülerinnen bzw. den Erziehungsberechtigten getragen werden. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Aufnahmevoraussetzungen und Auswahlverfahren:
- schulische Aufnahmevoraussetzung: Mittlerer Schulabschluss und
- berufliche Aufnahmevoraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Altenpflege, Krankenpflege, Sozialpädagogische Assistenz, Sozialwesen (Pflegeassistenz)
- Bewerben sich mehr Schüler/-innen, als Plätze zur Verfügung stehen, erfolgt ein schulinternes Auswahlverfahren.
- Ein erweitertes Führungszeugnis (gem. §30a BZRG) ist vorzulegen, welches zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate ist.