Kontakt

Kurssuche

Suchbegriffe kombinierbar durch Komma - z.B. Englisch, A2,…

So geht's…

In 5 Schritten zum besten Suchergebnis!

« Zurück

Abschluss: Berufsfachschule Gesundheit und Ernährung

Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland in Niebüll, Uhlebüller Straße 15, 25899 Niebüll

(Berufsfachschule I für Jugendliche mit Erstem Schulabschluss ohne Erstausbildung)

Inhalt

Voraussetzung ist der Erste allgemeinbildende Schulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss.

  • Alle Bewerber und Bewerberinnen werden zunächst in den einjährigen Bildungsgang, der ohne Prüfung abschließt, aufgenommen.
  • In die Oberstufe der zweijährigen Berufsfachschule I können Schülerinnen und Schüler auf Antrag nur dann aufgenommen werden, wenn sie die einjährige Berufsfachschule I mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 oder besser und mit nicht mehr als einer mangelhaften und keiner ungenügenden Note abgeschlossen haben. In die Oberstufe der zweijährigen Berufsfachschule I können auch Bewerber und Bewerberinnen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung aufgenommen werden. Die Zuweisung zu einer Fachrichtigung richtet sich nach der Einschlägigkeit des erlernten Berufs.

Die erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule führt zum Mittleren Schulabschluss. Mit dem Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule werden die folgenden Berechtigungen erworben:
a. Zugang zu allen Berufen, die den Mittleren Schulabschluss voraussetzen.
b. Verkürzung der Lehrzeit um ein Jahr in einem Beruf des jeweiligen Berufsfeldes nach der Berufsfachschulanrechnungsverordnung, wenn das Einvernehmen zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem/der Auszubildende/-n hergestellt ist.
c. Aufnahme in das Berufliche Gymnasium oder die Berufsfachschule III.

Kosten/Förderung:
1. Der Besuch ist schulgeldfrei. Für Besichtigungen, Klassenfahrten und besondere Aufwendungen in einzelnen Unterrichtsfächern wie z.B. Fachpraxis, Nahrungszubereitung und Textilarbeit entstehen Kosten, die vom Schüler oder von der Schülerin übernommen werden müssen.
2. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen in der Regel unentgeltlich und leihweise zur Verfügung gestellt.
3. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Beihilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragt werden.

Abschluss
Berufsfachschule (Mittlerer Schulabschluss)
Förderungsart
BAföG (Ausbildung/Schule) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
Berufsfachschule (Berufliche Grundbildung)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenDauerArtPreisOrtBemerkungen
01.08.24 - 31.07.26Beginnt jährlich
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
dauerhaftes Angebot
2 Jahre P Präsenzunterricht kostenlos
staatliche Schule, kein Schulgeld
Uhlebüller Straße 15
25899 Niebüll

zur Anmeldung

^