Inhalt
Ziel der Ausbildung:
Das Ausbildungsziel an der Fachschule Farbe ist, Fachkräfte mit Erfahrung im Maler- und Lackiererhandwerk und in verwandten Berufen zu befähigen, Aufgaben im Bereich der Farbtechnik und Farbgestaltung zu übernehmen.
Wirkungsbereiche:
Wirkungsbereiche ergeben sich z.B.
- als Partner/-in der Architekten und der Baubehörden
- als Fachberater/-in in der Farben- und Lackindustrie
- in der Farbgestaltung bei der Stadt- und Dorfsanierung
- als Fachlehrer/-in an Beruflichen Schulen im Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung
- als selbstständig tätiger Meister im Maler- und Lackiererhandwerk
Ausbildungszeit:
Die Ausbildungszeit umfasst zwei Schulleistungsjahre und beginnt jeweils mit dem neuen Schuljahr. Es werden ca. 35 Unterrichtsstunden je Woche unterrichtet.
Abschlussprüfung:
Die Abschlussprüfung wird durch einen Prüfungsausschuss abgenommen, den das Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein einsetzt.
Nach bestandener Prüfung erhält der Absolvent/ die Absolventin der Fachschule die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Techniker“ / „Staatlich geprüfte Technikerin“ zu führen.
Fachhochschulreife:
Die Fachhochschulreife wird mit dem Bestehen der Technikerprüfung zuerkannt.
Meisterprüfung:
Die Meisterprüfung im Maler- und Lackiererhandwerk kann im Rahmen der zweijährigen Ausbildung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Handwerkskammer abgelegt werden.
Aufnahmevoraussetzungen:
- Qualifizierter Hauptschulabschluss (Kl.10) oder Berufsschulabschluss und ein erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung, mittlerer Bildungsabschluss oder gleichwertiger Abschluss
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Maler- und Lackiererhandwerks
- Berufsschulabschlusszeugnis
- Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens 1 Jahr
Kosten:
Der Besuch der Fachschule Farbe Husum Nordsee ist schulgeldfrei. Es besteht Lernmittelfreiheit für Schulbücher. Für besondere Lernmittel und Exkursionen fallen zusätzliche Kosten in Höhe von zurzeit ca. 1.500,- € an. Prüfungsgebühren für die Technikerprüfung werden nicht erhoben.
Förderung:
Beihilfen und Unterstützungen werden von Arbeitsämtern, von den Sozialversicherungsträgern und BaföG-Ämtern gewährt. Es besteht Förderungsmöglichkeit nach AFBG (Meister-BaföG). Auskünfte erteilen die jeweils zuständigen Dienststellen.