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Abschluss: Erzieher/in, staatlich anerkannt

Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland in Niebüll, Uhlebüller Straße 15, 25899 Niebüll

(Fachschule für Sozialpädagogik )

Inhalt

Erzieher und Erzieherinnen arbeiten im sozialpädagogischen Bereich, dem sogenannten dritten Erziehungsraum unserer Gesellschaft, in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen, die teils Entwicklungsförderung oder bildende Jugendarbeit, teils vorbeugende Erziehungshilfe zum Ziele haben. Sozialpädagogische Einrichtungen sind z.B.: Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort, Kinder- und Jugendheim, Jugendwohngruppe, Kurheim, Fachklinik für Kinder und Jugendliche, Freizeiteinrichtungen, Jugendaufbauwerk, Wohnheim für Menschen mit Behinderungen, Werkstatt für Behinderte.

Ausbildungsdauer und Ausbildungsstätten:
Die Ausbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin dauert 3 Jahre; die Ausbildung umfasst mehrere Praktika mit einer Dauer zwischen zehn und zwanzig Wochen. Die Ausbildung erfolgt in der "Fachschule für Sozialpädagogik". Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den sozialpädagogischen Einrichtungen.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in sozialpädagogischen Einrichtungen als Erzieher oder Erzieherin selbstständig tätig zu sein. Der Abschluss berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannter Erzieher/anerkannte Erzieherin".

Voraussetzungen:

  • Schulische Aufnahmevoraussetzung ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss. Wurde der schulische Abschluss im Ausland erworben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäische n Referenzrahmen: lehren, lernen, beurteilen“ vorzulegen.
  • Berufliche Aufnahmevoraussetzung ist der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung sowie der Abschluss der Berufsschule oder der Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung oder eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren. In begründeten Fällen kann auch zugelassen werden, wer die Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife erworben hat, sowie in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein einjähriges einschlägiges Praktikum absolviert hat oder in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein Jahr berufstätig war.
  • Für die Aufnahme in die Fachschule Bereich Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, welches nicht älter als drei Monate ist und eine Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.
Abschluss
Erzieher/in (Fachschule, staatl., PrüfO Landesrecht) i
Förderungsart
BAföG (Ausbildung/Schule) i
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Abschlussart
FACHSCHULE (Aufstiegsfortbildung) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenDauerArtPreisOrtBemerkungen
01.08.24 - 31.07.27Beginnt jährlich
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
dauerhaftes Angebot
3 Jahre (3920 Std.) P Präsenzunterricht kostenlos
staatliche Schule, kein Schulgeld
Uhlebüller Str. 15
25899 Niebüll

zur Anmeldung

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