Inhalt
In der Weimarer Reichsverfassung von 1919 heißt es in Artikel 148, Absatz 4: "Das Volksbildungswesen, einschließlich der Volkshochschulen, soll von Reich, Ländern und Gemeinden gefördert werden." Erstmals in der deutschen Geschichte erhielt Volksbildung Verfassungsrang, und zwar als ein Grundrecht, und Volkshochschulen wurden als beispielhafte Einrichtungen ausdrücklich erwähnt. Es liegt daher nahe, in der Weimarer Verfassung die "Geburtsurkunde" der Volkshochschule zu sehen. Dies war auch auf Sylt zu beobachten. Hartmut Schiller, Historiker und Leiter der Akademie am Meer, Klappholttal berichtet über die Geschichte der Volkshochschule.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht