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Rehabilitation (beruflich)

Von beruflicher Rehabilitation spricht man, wenn eine Umschulung oder Zusatzqualifizierung aus gesundheitlichen Gründen (z.B. bei Allergien oder Berufserkrankungen) erfolgt. Hierfür gelten besondere gesetzliche Regelungen. Die berufliche Rehabilitation ist ein weites Feld. Es sind höchst unterschiedliche Leistungen und Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation möglich:

  • Leistungen zur Erhaltung bzw. Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes z.B. technische Hilfen
  • Berufsvorbereitung, wobei hierzu auch die wegen Behinderung eventuell notwendige Grundausbildung zählt
  • berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung, auch die Erlangung eines dazu notwendigen Schulabschlusses
  • Leistungen an Arbeitgeber.

Neben den hier erwähnten Leistungen stehen ggf. weitere ergänzende Leistungen zur Verfügung. Hauptsächlich zählen dazu das Übergangsgeld sowie die Übernahme von Fahrtkosten, Lehrgangsgebühren, Hilfen im Zusammenhang mit einer Wohnung oder einem Auto.

In der Regel wird eine qualifizierte Umschulung nur bis zu einem gewissen Lebensalter befürwortet. Eine feste Altersgrenze gibt es hierbei nicht, vielmehr sind die besonderen Umstände des Einzelfalles, z. B. im Hinblick auf die späteren Vermittlungschancen im angestrebten Ausbildungsberuf, zu prüfen. Bei der Auswahl des Umschulungsberufes werden außerdem die Eignung, die Neigungen des Versicherten und natürlich arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte berücksichtigt.

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 •  Rehabilitation (beruflich, 3 Kurse zur Förderung)  i 
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Information: erstellt am 27.04.04, zuletzt geändert am 05.08.19
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