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Studierende der Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen können BAföG erhalten. BAföG ist kein Stipendium. Es soll vielmehr das Studium bei unzureichendem Einkommen finanzieren.
Entscheidend für die Gewährung von BAföG ist die Höhe des Einkommens (das eigene, das der Eltern oder des Ehepartners). Je nach Höhe des Eigenbeitrags, der zur Studienfinanzierung zumutbar ist, wird BAföG in voller Höhe oder zu Teilen gewährt. BAföG ist zur Hälfte ein Zuschuss und zur anderen Hälfte ein unverzinstes Darlehen.
Zur Unterstützung bei Studienanteilen im Ausland kann Auslands-BAföG beantragt werden.
Weitere Informationen (Bundesministerium für Bildung und Forschung) |